Besonders schwierig ist eine hohe Schadenssumme an der Immobilie dann, wenn der Kredit für die Immobilie noch nicht abgezahlt ist. Es ist in diesem Fall geradezu leichtsinnig, sein Haus nicht gegen Naturgewalten wie etwa Feuer oder Sturm vernünftig zu versichern. Die Wohngebäudeversicherung tritt in solchen Schadensfällen ein und begleicht die Kosten. In anbetracht der Tatsache, dass durch besonders schwere Unglücke auch ein Haus komplett zerstört werden kann, ist sie eine sehr wichtige Absicherung. Zu beachten ist: Für Schäden innerhalb der Wohnung kommt die Wohngebäudeversicherung nicht auf. Dafür ist dann die Hausratversicherung zuständig.
Zu den versicherten Leistungen gehören üblicherweise Feuer, das beispielsweise auch durch Blitzschlag oder durch eine Explosion verursacht werden kann. Auch Schäden durch Leitungswasser - etwa nach einem Rohrbruch - sind versichert. Außerdem sind in den Standardpolicen Schäden durch Sturm und Hagel eingeschlossen.
Darüber hinaus lassen sich weitere Schäden finanziell abfedern, wenn eine entsprechende Deckungserweiterung vereinbart wurde. Dazu gehören auch außerhalb des Hauses liegende Rohre, Überspannungsschäden, wie sie beispielsweise durch indirekten Blitzschlag in der Umgebung eintreten. Oder auch eine Begleichung des Mietausfalls, der durch einen Schaden entsteht. Regelmäßig lässt sich auch die Pauschale für Aufräum- oder Abbrucharbeiten von fünf auf zehn Prozent erhöhen.
Natürlich gibt es auch die Wohngebäudeversicherung von diversen unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften. Ein Vergleich ist hier sehr wichtig, denn die Preise können sehr unterschiedlich hoch ausfallen. Beachten sollte der Versicherungsnehmer auch auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme, die sich am Wert des Hauses orientieren sollte. Unterversicherung bedeutet nämlich, dass im Schadensfall auch nur anteilig bezahlt wird.
Vergleichen lassen sich die Konditionen mit Hilfe spezieller Versicherungstools im Internet. Auch die Stiftung Warentest führt regelmäßig Tests durch und vergibt für die Versicherungsprodukte Noten. Eine Grundregel ist: Vor der Unterschrift müssen immer der Vertrag und die Versicherungsbedingungen - diese notfalls noch einmal anfordern - gründlich durchgelesen werden.