Aktiengesellschaften

Aktien wurden in Europa schon im frühen 15. Jahrhundert gehandelt. Die Vereinigte Ostindischen Handels-Kompanie (V.O.C) gilt als die erste Aktiengesellschaft der Welt. Sie wurde 1602 in Amsterdam gegründet. Bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts entstanden weitere Aktiengesellschaften unterschiedlichster Ausprägung. Erst 1843 wurde in Preußen das Aktienrecht geregelt. Besonders bedeutend waren in dieser Epoche die Eisenbahn-Aktiengesellschaften. In Deutschland erfuhr das Aktienwesen während der Gründerzeit von 1870 bis zum Ersten Weltkrieg eine erste Blütezeit. Ein weiterer Wirtschaftsboom entwickelte sich in den Zwanziger Jahren, ausgehend von den Vereinigten Staaten. Er endete mit dem Zusammenbruch des Börsenwesens durch den Crash im Oktober 1929. Nach dem Wiederaufbau der Wirtschaftsstrukturen nach dem Zweiten Weltkrieg stand auch das Aktienwesen wieder neu auf. In den Vereinigten Staaten, in Europa, aber auch in Japan und anderen asiatischen Staaten wurde an den Börsen gehandelt. Der nächste Höhepunkt war der New-Economy-Hype im Jahr 2000, der ebenfalls mit einem krassen Zusammenbruch der Börsenindizes endete. Das Börsenrecht wurde auch in der Nachkriegszeit immer wieder den äußeren Gegebenheiten angepasst. Zurzeit entstehen vor dem Hintergrund der europäischen Harmonisierungsbestrebungen in Europa nach und nach Europäische Aktiengesellschaften.

Prinzipiell ist eine Aktiengesellschaft eine Kapitalgesellschaft, die sich auf ein Grundkapital in festgelegter Höhe stützt. Die Haftung der Eigner der Gesellschaft, der Aktionäre, beschränkt sich auf dieses eingetragene Kapital. Das Grundkapital ist in Aktien gestückelt, die bei börsennotierten Aktiengesellschaften an der Börse frei gehandelt werden können. Auch Kleininvestoren können auf diesem Weg Anteilseigner einer Aktiengesellschaft werden. Die Organisationsstruktur ist im Prinzip bei allen Aktiengesellschaften gleich. Das Unternehmen besteht in personeller Hinsicht aus den Arbeitnehmern und dem Vorstand, also dem Management der Gesellschaft. Die Arbeitnehmer wählen die Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrates, der aus Persönlichkeiten zusammengesetzt ist, die nicht direkt zum Personalbestand des Unternehmens gehören. Auch die Gewerkschaften entsenden eine bestimmte Anzahl Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat. Die andere Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder sind Vertreter der Anteilseigner, also der Aktionäre. Sie werden während der jährlich stattfindenden Hauptversammlung von den Aktionären gewählt und im Idealfall entlastet. Die Aktionäre können anlässlich der Hauptversammlung auch über andere wichtige Unternehmensentscheidungen mitbestimmen. Der Aufsichtsrat wiederum berät und kontrolliert den Vorstand des Unternehmens. Er entscheidet auch über die Bestellung und Entlassung von Vorstandsmitgliedern. Der Vorstand, der das Management des Unternehmens darstellt, führt die Geschäfte der Gesellschaft im Kontakt mit den potentiellen Kunden und Zulieferern. Auch der Vorstand wird jährlich während der Hauptversammlung der Gesellschaft von den Aktionären entlastet. Mit Entlastung ist in diesem Zusammenhang die Billigung der richtungsweisenden Unternehmensentscheidungen durch die Anteilseigner gemeint. Eine Entlastung kann auch versagt werden, was komplizierte Nachverhandlungen mit den Aktionärsvertretern zur Folge hat.

Hauptvorteil der rechtlichen Unternehmensform Aktiengesellschaft ist die Möglichkeit, sich auf dem Kapitalmarkt Gelder beschaffen zu können, um in neue die Unternehmung absichernde Wirtschaftsfelder investieren zu können. Vor allem Aktiengesellschaften, die an einer Börse notiert sind, können sich leicht zielgerichtet Kapital beschaffen. Die in die Indizes, wie den DAX oder den TecDAX, aufgenommenen Gesellschaften unterliegen allerdings strengen Kontrollen und Veröffentlichungspflichten. Die Bilanz und regelmäßige Berichte über die Geschäftsergebnisse und wichtige Unternehmensentscheidungen müssen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. So muss ein DAX-Unternehmen neben den detaillierten Kennzahlen der Unternehmensbilanz und den Quartals-, Halbjahres- und Jahresberichten auch so genannte Ad-hoc-Meldungen über Entscheidungen, die für die Anteilseigner von Bedeutung sein könnten, in Deutsch und Englisch veröffentlichen.

Eine Aktiengesellschaft hat allerdings auch gegen spezifische Schwierigkeiten anzukämpfen. Übertriebene Spekulationswellen durch Anleger kann eine Gesellschaft auch ruinieren, wie die Ereignisse um die Jahrtausendwende am Neuen Markt (Nemax) gezeigt haben. Eine ständige Gefahr gerade bei Unternehmen mit hoher Börsenkapitalisierung ist die feindliche Übernahme durch einen Konkurrenten. Ein Versagen des Managements und des Aufsichtsrates kann auch darin bestehen, zu sehr die Interessen der Anleger im Auge zu haben und deshalb wichtige Unternehmensinvestitionen nicht rechtzeitig zu tätigen. Bei einem Konkurs einer Aktiengesellschaft ist das Vermögen vor allem der Kleininvestoren in aller Regel verloren.

Haftungsbeschränkung

Die Haftungsbeschränkung ist vom Gesetzgeber klar geregelt, trotzdem haben Käufer und Verkäufer die Möglichkeit eigene Haftungsklauseln aufzusetzen.