Pfandhäuser

Pfandhäuser oder Leihhäuser werden immer mehr als kurzfristige Darlehensgeber genutzt. In der Regel nehmen die Pfandhäuser mobile Wertgegenstände entgegen und zahlen dafür ein Darlehen aus. Der Betrag richtet sich nach dem aktuellen Marktwert und nicht nach dem Neuwert. Das Darlehen wird in der Regel bis zu 80 Prozent dieses Wiederverkaufswertes ausgezahlt. Nach bestimmten gesetzlichen Vorgaben hat der Schuldner in Deutschland Zeit, das Darlehen mit Zinsen und Gebühren, laut Darlehensvertrag, zurückzuzahlen. Es gibt auch Regelungen zu den üblichen Verlängerungszeiten, die sich in der Regel auf ein Monat beschränken. Kann der Schuldner den Darlehensvertrag nicht erfüllen, so kommt es nach einer gesetzlichen Frist zur Versteigerung der mobilen Wertgegenstände. Ist der Versteigerungs- oder Auktionserlös höher als das Darlehen mit Zins, Gebühren und anteiligen Auktionskosten, so wird ein Überschuss an den Schuldner bezahlt. Kann der Gegenstand nicht veräußert werden, hat der Pfandleiher ein Kaufrecht. Grundsätzlich muss ein Pfand über Auktionen oder Versteigerungen angeboten werden, bevor es weiter veräußert wird. Leihhäuser werden amtliche oder private Pfandhäuser genannt, die früher vor allem von behördlichen Trägern betrieben wurden. Beide, Pfandhäuser oder Leihhäuser, unterliegen strengen rechtlichen Regelungen. Städtische Leihämter gibt es zunehmend weniger. Nur noch wenige Städte unterhalten die alten Formen von städtischen Leihämtern, da diese oft nicht mehr betriebswirtschaftlich zu halten waren. Leihämter haben traditionell hohe Aufschüttungsquoten bei kapitalisierten Darlehen.

Der Beruf des Pfandleihers unterliegt in Europa unterschiedlichen Regelungen. Im deutschsprachigen Raum bedarf es einer behördlichen Erlaubnis zum Betreiben eines Pfandhauses oder Leihhauses. Üblich ist auch der Begriff der Pfandleihanstalt. Wer sich für den Themenbereich interessiert, kann viele nützliche Informationen und Tipps vor allem über das Internet bekommen. Grundsätzlich kann jeder Mensch der schnell Geld braucht und wenig Bürokratie möchte, sich über diese Art kurzfristig finanzieren. In der Regel reicht ein amtlicher Ausweis aus, um den Darlehensvertrag abzuschließen. Da die gesetzlichen Auflagen immer strikter geworden sind, kann man nicht sagen, das solche Geschäfte nicht seriös sind. Es empfiehlt sich aber immer, wie bei anderen Finanzgeschäften auch, sich umfangreich zu informieren.