Kreditvergabe

Unter einem Kredit im Allgemeinen versteht man das Überlassen von Geldmitteln über einen festgelegten Zeitraum. Der Kreditgeber verlangt für die Überlassung von Kapital Zinsen vom Kreditnehmer. Da sich das Wort “Kredit” aus dem Lateinischen vom Verb “credere” ableitet, was so viel wie “glauben” heißt, wird schnell deutlich, weshalb der Kreditgeber im Volksmund auch Gläubiger genannt wird.

Das Kreditgeschäft war seit jeher ein einträglicher Erwerb für Privatpersonen und später Banken, so genannte Kreditinstitute. Bereits im Mittelalter finanzierten sich mittelalterliche Fürsten durch Kredite zumeist von jüdischen Geschäftsmännern. Die Rückzahlung erfolgte zumeist durch den Gewinnen aus Eroberungen und Steuereinnahmen. So genannte Kreditbriefe schützten damals reisende Kaufleute vor Beraubungen. Die Kaufleute hinterlegten ihr Geld bei einem Bankier und erhielten dafür einen solchen Kreditbrief als Pfand. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts dann gründeten mehr und mehr wohlhabende Privatleute die ersten Kreditunternehmen, die sich zur Aufgabe gemacht hatten, einem bestimmten Berufsstand finanzielle Unterstützung zu gewährleisten. Hieraus entstanden später unter anderem die Raiffeisenbanken und Volksbanken. Im Laufe des 20. Jahrhunderts überstieg die Kreditnachfrage das Angebot, das Privatleute zu decken vermochten. Die ersten staatlichen Geldinstitute in Form der Sparkassen wurden gegründet.

Schon in grauer Vorzeit wurden die Konditionen eines Kredites in einem Kreditvertrag festgehalten. Daran hat sich bis heute nichts verändert. In diesem sind alle relevanten Informationen für den Kreditgeber und - nehmer festgehalten so wie etwa die Dauer des Kredites, die gewünschte Kreditsumme und der effektiv zu zahlende Zins. Dieser bemisst sich zum einen nach der Laufzeit des Kredites und häufig nach Bonität des Kreditnehmers. Bonität bedeutet die Zahlungskraft des Kreditnehmers.

Die häufigste Form eines Kredites ist heutzutage ein privater Anschaffungskredit. Entschließt sich eine Privatperson einen solchen Kredit aufnehmen zu wollen, kontaktiert sie hierzu ein Kreditinstitut ihrer Wahl. Handelt es sich um eine Privatbank oder eine gesetzliche Bank, wird ein Termin mit dem Kreditnehmer vereinbart. Hier werden neben den persönlichen Daten weitere Informationen hinsichtlich Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit abgefragt. Dies geschieht unter anderem durch eine Rücksprache bei der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (“Schufa”). Um die Bonität des Kreditnehmers zu prüfen, werden weiterhin Sicherheiten vom Kreditnehmer verlangt. Dies ist zumeist ein gültiger Arbeitsvertrag, so dass der Kreditnehmer eine plötzliche Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers weitestgehend ausschließen kann. Darüber hinaus werden die Einnahmen und Ausgaben des Kreditnehmers anhand einer aufgestellten Haushaltsrechnung geprüft. Hierzu werden neben den fixen monatlichen Kosten (beispielsweise Miete für eine Wohnung oder Kosten für Versicherungen) sämtliche variablen Kosten (Kosten für Lebensmittel) den Einnahmen gegenübergestellt. Gibt es von Seiten des Kreditinstitutes abschließend keine Bedenken, werden die genauen Konditionen des Kredites in einem Vertrag festgehalten. Die Bank lässt sich für das Verleihen ihres Kapitals in Form von Zinsen entschädigen. Diese variieren von Bank zu Bank und orientieren sich an den Leitzinsen, die der Interbankenmarkt vorgibt. Die Höhe des Zinssatzes ist ebenso abhängig von der gewählten Laufzeit des Kredites. Hierbei gilt folgende Faustregel: je länger die Laufzeit und umso höher die aufgenommene Kreditsumme, umso höher der Zinssatz.

Unter Umständen kann der Kreditgeber vom Kreditnehmer weitere Sicherheiten einfordern. Dies kann zum Beispiel eine Bürgschaft darstellen. Hierbei haftet beispielsweise ein Verwandter des Kreditnehmers für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners. Eine weitere Sicherheit ist eine so genannte Restschuldversicherung, die den Kreditnehmer - und Geber vor der Zahlungsunfähigkeit bei Tod, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit schützt. Die fälligen Zinsen werden auf die monatliche Rückzahlungssumme angerechnet und müssen fortan vom Kreditnehmer regelmäßig getilgt werden. Im Übrigen erlischt der Kreditvertrag erst in dem Moment, wenn die letzte Zinsrate vom Kreditnehmer getilgt wurde.

Kredit für Wiederaufbau

Besonders günstige Kredite sind für den so genannten Wiederaufbau zu bekommen. Ansprechpartner dafür ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Sicherungsabtretung

Eine Sicherungsabtretung (Zession) ist eine allgemein übliches Kreditsicherungsmittel, ähnlich einer Bürgschaft. Hierbei tritt der Kreditnehmer (Zedent) seine bestehenden oder auch zukünftig entstehenden Forderungen an den Kreditgeber (Zessionar) ab.