Sozialhilfe

Sozialhilfe ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz unterschiedlich verbrieft und organisiert. In Deutschland ist das so genannte Sozialstaatsprinzip im Grundgesetz verankert. Es besagt vereinfacht, dass der Sozialstaat den Bürgern ein Minimum an Daseinsqualität garantieren muss. Zu diesem gehört auch das materielle Moment, das speziellen Regelungen im Sozialrecht unterliegt. Das Sozialgesetzbuch gibt die Rechte und Pflichten für die Sozialhilfe vor. Sozialhilfe und Arbeitslosengeld 2 bilden die Pfeiler der materiellen Hilfe. In Deutschland regeln die Bundesländer selbstständig die Hilfe. Sozialhilfe hat in Deutschland eine lange Tradition, die sich in früheren Begriffen, wie Armenpflege oder Fürsorge ausdrückte. Anfang der 60er Jahre wurde das frühere Bundessozialhilfegesetz verabschiedet. Die ersten Jahre des neuen Jahrtausends brachten neue Gesetze, vor allem in Bezug auf die Grundsicherung von älteren Menschen und Menschen, die eingeschränkt erwerbstätig sind. Die Sozialhilfe ist heute zur Befriedigung der Grundversorgung maßgebend. 2005 werden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zusammengeführt.

In der Regel wird die Sozialhilfe in Form von Geld geleistet. Es können aber auch Sach- und Dienstleistungen erbracht werden. Für jeden Antrag muss in Einzelfall geprüft werden, welcher Anspruch besteht. Die Leistungen werden auf den Haushalt fokussiert. Es gibt den so genannten Regelsatz, der für alltägliche Dinge gedacht ist. Der Regelsatz wird alle fünf Jahre durch herrschende Regierung festgelegt. Diese Festlegung ist oft von den Interessenverbänden kritisiert worden. Die Eckregelsätze für Sozialhilfe sind heute in den neuen und alten Bundesländern einheitlich. Die Abgrenzung von Sozialhilfe und Empfängern von ALG 2 ist eindeutig gesetzlich geregelt. Ein wichtiges Kriterium ist die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit der Person. Der Grundsicherungsanspruch ist nach bestimmten Regelungen, in Bezug auf die eingeschränkte langfristige Leistungsfähigkeit, ausgerichtet. Sozialhilfe oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes fallen dann an, wenn es aus medizinischer Sicht nur möglich ist, weniger als drei Stunden am Tag zu arbeiten. Bestimmte Regelungen können für Menschen gelten, die noch nicht volljährig sind. Die Sozialhilfe kennt unterschiedliche Hilfeleistungen, die je nach Prüfung zuerkannt werden. Vor allem auch Leistungen, die aus medizinischer Sicht wichtig sind oder auch hilfsbedürftige ältere Menschen eine Grundsicherung geben. Auch die Pflege ist ein wichtiges Element. Für Menschen mit sozialen oder beruflichen Problemen können ebenfalls Leistungen erbracht werden.