Sozialhilfe

Im deutschsprachigen Raum gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen zur Sozialhilfe. In Deutschland regelt das Zwölftes Sozialgesetzbuch die Sozialhilfe. Im Jahr 2007 wurde das Gesetz zuletzt geändert, das im Jahr 2003 grundlegend neu reformiert wurde. Die Sozialhilfe soll im Kern Menschen helfen, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Sozialhilfe kann in Form von Geld oder Sach- und Dienstleistungen gewährt werden. Zu den Dingen, die zum Existenzminimum gehören, zählen zum Beispiel: Kleidung, Nahrung, Wohnung oder auch die medizinische Grundversorgung. In der Sozialhilfe gibt es heute Regelsätze, die für hilfsbedürftige Menschen in Ost und West gelten. Die Regelsätze können in den Jahren variieren. Die Bundesregierung legt die Regelsätze auf fünf Jahre fest. Seit 2007 ist der Regelsatz 347 Euro. Die Zahlungen beschränken sich auf Menschen, die in Deutschland leben. In Sonderfällen können Zahlungen auch erfolgen, wenn Menschen zum Beispiel im Ausland leben und dort nicht wegkommen. Man kann zwei generelle Gruppen unterscheiden, die Sozialhilfe beziehen. Die erste Gruppe sind Menschen die Arbeitslos sind, die aber erwerbsfähig sind. Diese Bürger bekommen im Rahmen von Arbeitslosengeld II, Leistungen von der ARGE, einem Arbeitsverbund der Agenturen für Arbeit und den Kompetenzämtern der Kommunen. Menschen, die nicht erwerbsfähig sind, bekommen die klassischen Sozialhilfeleistungen. Beiden gemein ist, dass sie hilfebedürftig sind.

Es gibt besondere Regelungen zu den Leistungen der Bedarfsgemeinschaften bei Erwerbsfähigen und den Einsatzgemeinschaften der Menschen, die nicht erwerbsfähig sind. Diskussionen gibt es immer wieder darüber, wie die konkrete Höhe der Leistungen im realen Leben aussieht. Hier stehen die Interessen des Staates im Konflikt mit den Interessenvertretungen der Betroffenen. Besondere Regelungen gibt es für Menschen die Asyl in Deutschland beantragt haben. Sie fallen nicht unter die klassische Bewertung der Sozialhilfe (AsylbLG). Es gibt verschiedene Arten der Leistungen, die sich durch die Sozialhilfe ergeben. Zu diesen gehören: die Sicherung des Lebensunterhalts; Hilfen bei der Gesundheit und der Pflege; Grundsicherungen im Alter; Förderungen für Menschen mit einer Behinderung, oder auch Hilfen für Menschen in einer besonders schweren sozialen Lage. Heute gibt es keine grundsätzlichen Rechtsstellungen mehr, in Bezug auf normale und besondere Hilfen, bei den Sozialleistungen. In den beschriebenen Regelsätzen werden bestimmte Hilfspositionen angerechnet. Zu diesen Alltagspunkten zählen Aufwendungen für Nahrung und Getränke; Kleidung, Wohnung, Gesundheitspflege,Telefon oder auch der Kultur. Durch die neuen Bestimmungen zu den Regelsätzen, sollte vor allem die Eigenverantwortung gestärkt werden. Die Betroffenen sollen theoretisch mehr Verantwortung für ihr Leben übernehmen. Bei den üblichen Regelsätzen der Sozialhilfen, ist dies allerdings eine esoterische Vorstellung, so die Kritiker.

Wichtig bei der Bewertung der Sozialhilfe ist die Leistungsfähigkeit. Nach bestimmten Kriterien muss geprüft werden, inwiefern der Antragsteller dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Dies betrifft erwachsene Menschen bis zu 65. Lebensjahr. Nach dem 65.Lebensjahr kann ein Anspruch auf Grundsicherung im Alter gewährt werden. Die Sozialhilfe kennt den sogenannten Subsidiaritätsgrundsatz. Dieser kann so umschrieben werden, das alle Einnahmen, wie zum Beispiel Einkommen oder Kindergeld, besonders bewertet werden. Deshalb ist die Offenlegung der realen Finanzsituationen sehr wichtig, zur Prüfung der Sozialleistungen. Für die Leistungen gibt es verschiedene Träger, die je nach Leistungsanspruch zuständig sind. Wer sich über Sozialhilfe informieren möchte, sollte die örtlichen Arbeitsgemeinschaften (ARGE) aufsuchen, in denen oft auch die zuständigen Sozialämter untergebracht sind.