Domainrecht

In vielen Bereichen des Internetrechts, wie beim Domainrecht, sind unterschiedliche Rechtsfelder involviert. Der Oberbegriff des Domainrechts ist deshalb schwierig zu fassen, da es kein spezielles Domain-Gesetz gibt. Vielmehr ist das Domainrecht in Deutschland bisher bestimmt durch Rechtsinterpretationen durch die Gerichte bzw. Richter. Um im Domainrecht eine Orientierung zu erhalten, kann man unter anderem auf Grundsatzurteile zurückblicken, die allerdings für den Laien auch nicht immer verständlich sind. Ein Grundsatzurteil fällte zum Beispiel das Landgericht Düsseldorf im Jahr 2006. Hier ging es um eine Domainstreitigkeit zwischen der ARD und Wahltipp.de. Sehr viel aufschlussreicher sind Informationen zum Domainrecht, die durch spezialisierte Juristen auf Internet-Rechtsportalen gegeben werden. Solche Rechtsportale gibt es zum Internetrecht generell und zum Domainrecht im Besonderen. Oft trifft man auf Rechtsfelder beim Domainrecht wie dem Namensrecht, dem Markenrecht oder dem Wettbewerbsrecht. Den vorsätzliche Missbrauch von Domains umschreibt man mit Begrifflichkeiten wie Domaingrabbing. Unter Cybersquatting versteht man das Registrieren von populären Begrifflichkeiten als Domainnamen, die dem Interessenten dann zu horrenden Preisen angeboten werden. Hier gibt es durchaus juristische Interpretationen, die Richtung Erpressung gehen. Ein Weg bei rechtlich umstrittenen Domainbesetzungen stellen Schiedsverfahren dar. Der ordentliche Rechtsweg steht natürlich auch beim Domainrecht allen Betroffenen offen. Auf Grund der vielen unterschiedlichen Urteilsfassungen und Kommentierungen geht an einem Fachanwalt für Internetrecht meistens kein Weg vorbei, wenn man sein Recht durchsetzen möchte. Im schlimmsten Fall kann es im Internetrecht teuer werden, da man den Rechtsweg einhalten und eventuell durch die Instanzen klagen muss.

Bei der Registrierung der Domain muss man einiges beachten. Im Internet findet man zahlreiche Tipps, die allerdings nicht ausschließen, dass es trotzdem zu Rechtsstreitigkeiten kommen kann. Falsch ist unter anderem, dass man seinen eigenen Namen bedenkenlos als Domainnamen führen kann. Auch die Eintragung der Domain als Marke schützt nicht vor Ansprüchen Dritter. Gerade im Markenrecht sollte man sich juristisch beraten lassen, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Im Internet findet man spezialisierte Anbieter für Recherchen bei Marken- oder Firmennamen sowie für Domainnamen. Zu Problemen können beschreibende Begrifflichkeiten werden. Ein Urteil hat in diesem Zusammenhang der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 2001 gesprochen (Az. I ZR 216/99). Zu den eher unbedenklichen Domainnamen gehören unter anderem Namen zu Unternehmen, Vereinen oder Stiftungen. Ebenso Fantasienamen, die man nicht über Suchmaschinen oder Domainanbieter findet. Auf keinen Fall sollte man Domainnamen von Prominenten oder Personen des Öffentlichen Lebens verwenden. Tippfehler-Domains stellen heute ein Problem dar. Die Rechtsprechung zu solchen Domains wird immer restriktiver. Hohe Schadenersatzforderungen von großen Unternehmen sind bei Tippfehler-Domains meistens die logische Folge.