Urheberrecht

Das Internet ist ein gigantisches Informations- und Kommunikationsmedium, das natürlich kein rechtsfreier Raum ist und viele urheberrechtliche Vorschriften kennt. Urheberrechtliche Verletzungen können nicht nur Schadensersatzansprüche nach sich ziehen, sondern im schlimmsten Fall auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Zu den Elementen, die unter das Urheberrecht im Internet fallen, gehören unter anderem Texte, Fotos, Grafiken oder Musiktitel. Urheber haben eine Reihe elementarer Rechte, unter anderem zur Freigabe der Veröffentlichung, der Art und Weise der Veröffentlichung, dem Zeitpunkt der Veröffentlichung oder der Namensnennung. Viele Urheberrechte sind über den Tod des Künstlers hinaus 70 Jahre gebunden. In Deutschland bestehen die Urheberrechte immer, auch wenn sie nicht besonders gekennzeichnet sind, zum Beispiel mit einem Copyright-Symbol. In Ländern wie den USA kann der Urheberschutz ganz anders geregelt sein, so dass man sich hier besser von Fachanwälten beraten lässt. Sehr komplex sind unter anderem die internationalen Regelungen zum Thema Vervielfältigung von Elementen wie Texten, Fotos oder Musiktiteln über Internetseiten. Grundsätzlich ist man immer als Betreiber einer Internetseite auf der sicheren Seite, wenn man beim Urheber in der rechtlich verbindlichen Form um eine Genehmigung nachfrägt oder einen Vertrag zu den Nutzungsrechten abschließt. Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten bezüglich des Urheberschutzes, so sollte man sich juristischen Beistand suchen, da die Rechtsmaterie überaus komplex und für den Laien kaum nachvollziehbar ist.

Bestimmte Regelungen gibt es in Deutschland zur Definition der schutzfähigen Werke. Unter anderem muss ein Werk, dass urheberrechtlich geschützt werden kann, ein Original sein und von einer zugeordneten Person erschaffen worden sein. Der Umfang einer Textveröffentlichung spielt zum Beispiel bei der Vergütung durch die zuständige Verwertungsgesellschaft eine Rolle. Die Individualität des Werkes ist ein schwieriger Aspekt im Urheberrecht. Interessant in diesem Zusammenhang sind Informationen zum Thema der Schöpfungshöhe. Einfache Sätze, die zum Beispiel über soziale Netzwerke oder Forum veröffentlicht werden, fallen in der Regel nicht unter den Urheberschutz. Anders sieht es zum Beispiel wieder bei den Bildern aus. Grundsätzlich hat jeder Bürger das Recht am eigenen Bild, was Dritte immer zu beachten haben. Bestimmte Einschränkungen bei der Urheberschaft gibt es zu Organisationen oder Institutionen wie Stiftungen, Vereinen oder Kapitalgesellschaften. Komplexe Rechte definieren sich unter anderem zu Zitaten. Hier vor allem in den Bereichen der Bild- und Filmzitate. Textauszüge sind in Deutschland rechtlich problemloser zu sehen. Informationen zur Definition eines Werkes bietet unter anderem Wikipedia im Artikel über das Deutsche Urheberecht.

Rechtliche Rahmenbedingungen zu den unterschiedlichen Urheberrechtsregelungen findet man in Deutschland u.a. im Urheberrechtsgesetz (UrhG), im Verlagsgesetz (VerlG) oder dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWG). Auf internationaler Ebene gibt es unterschiedliche Meinungen zu einem internationalen Urheberrecht, das über dem territorialen Recht (Territorialitätsprinzip) steht. In der EU versucht man das materielle Urheberrecht zu harmonisieren. Den gemeinschaftliche Besitzstand an Urheberrechten “Acquis” durch gemeinsame Richtlinien zu sichern ist ein Kernziel der EU. Die EU führt unter anderem Verhandlungen zum geistigen und gewerblichen Eigentum bei der WIPO. Die UN-Organisation WIPO (World Intellectual Property Organization) in Genf, ist vereinfacht beschrieben die Weltorganisation für geistiges Eigentum. Gerade über die WIPO werden zukünftig neue Regelungen zu internationalen Urheberrechten befördert, die vor allem die Informationsgesellschaft betreffen.