Abmahnungen gibt es gerade über das Medium Internet reichlich. In der Regel betreffen die Abmahnungen von Unternehmen oder Portalbetreibern vielschichtige Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Wettbewerbsrecht betreffend bekommen viele Unternehmen vor allem Abmahnungen bezüglich der Behinderung von Mitkonkurrenten im Wettbewerb oder unzulässiger Werbemaßnahmen (siehe auch Artikel Wettbewerbsrecht). Viele Abmahnungen betreffen das Urheberrecht oder das Markenrecht. Generell gibt es Rechtsmaterien, die auch das Internet betreffend klar über Gesetze geregelt sind, dies betrifft vor allem das UWG. Manche Internetbereiche wie das Domainrecht sind bis heute nicht klar in Gesetzen niedergeschrieben. Hier helfen nur die Recherche bezüglich der Grundsatzurteile und die Kommentierungen. Bei Verstößen in Rechtsbereichen, die nicht eindeutig durch Rechtsvorschriften definiert sind, kann es teuer werden, vor allem dadurch, dass man den Rechtsweg einhalten und durch verschiedene Instanzen klagen muss. Neben den Abmahnungen zum unlauteren Wettbewerb, der Urheberrechtsverletzung oder der Marken- und Namensrechtsverletzung, werden immer mehr Abmahnungen in Fällen des missbräuchlichen Datenschutzes versandt. International und national gibt es eine Reihe von Datenschutzbestimmungen und Gesetze. Ins Verwaltungsrecht auf Bundesebene fällt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Datenschutz ist in Deutschland nach dem BGH ein Grundrecht: das Recht auf informationelle Selbstbestimmung jedes Einzelnen. Personenbezogene Daten fallen in die Entscheidungshoheit des Einzelnen, der zum Beispiel über die Datenverwendung entscheiden kann. Bisher gibt es allerdings kein eingetragenes Grundrecht auf Datenschutz im Grundgesetz. Datenschutz in Deutschland fällt auch in die Hoheit der Länder. Auf EU-Ebene regelt die Richtlinie 95/46/EG die Mindeststandards bei den Datenschutzauflagen für die Mitgliedsländer. Abmahnungen bei Verstößen gegen den Datenschutz sind immer sehr komplexe Sachverhalte, die ein Fachanwalt zu klären hat.
Ein kompliziertes Thema stellen die Störhaftungen dar, zum Beispiel bei der Verlinkung auf rechtswidrige Seiten. Rein formal müssen Abmahnungen zu welchen Fällen auch immer in Deutschland eine bestimmte Form haben. Für viele Betroffenen stellt sich bei der Abmahnung die Frage nach der Reaktion. Die Palette an Optionen reicht von Vergleichen bis zur Negativen Feststellungsklage. Grundsätzlich ist nichts tun die schlechteste Alternative. Besser ist es immer einen Anwalt einzuschalten, der mit solchen Abmahnungsszenarien vertraut ist. Neben gerechtfertigten Abmahnungen gibt es gerade im Internet einen blühenden Abmahnungsmissbrauchsmarkt. Im Internet findet man heute zahlreiche Informationen von Juristen, die auf das Thema Abmahnung explizit eingehen, was in der Regel aber keine juristische Vertretungen in konkreten Fällen ersetzt. In der Regel kann man präventiv die Abmahnungen über Rechtsschutzversicherungen nicht absichern. Hier muss allerdings immer der Einzelfall gesehen werden. Existenzgründer sollten eine Rücklage für mögliche Rechtsstreitigkeiten einplanen, damit im konkreten Fall etwas Liquidität für die juristische Beratung vorhanden ist und die Selbstständigkeit nicht gleich beim ersten Rechtsstreit in Gefahr gerät.