Arbeitsgerichte

Man kann in Deutschland generell unterscheiden in die örtlich Zuständigkeit von allgemeinen Rechtsfragen oder sachbezogener Zuständigkeit bei Arbeitsrechtsfragen. Sofern man einen sachbezogenen Gerichtsstand wählt, ist dieser für das Verfahren zuständig. Man muss insofern erstmal die Rechtswegfrage beurteilen. Bei Rechtsstreitigkeiten im Vertragswesen, zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, handelt es sich in der Regel um die Individualrechtsmaterie. Man kann hier Rechtsmittel über die Berufung oder Revision einlegen. In der Regel werden bei den Amtsgerichten die Arbeitsgerichtsverfahren relativ schnell abgewickelt. Schiedsgerichtsurteile sind eher die Ausnahme im Arbeitsrecht. Die nächste Instanz in Deutschland sind die Landesarbeitsgerichte. Sie sind auf in den Bundesländern, die höchste Instanz bei der Arbeitsgerichtsbarkeit. Vor allem mit Berufungsverfahren haben sich die Landesgerichte auseinander zusetzen. Legt man Rechtsmittel, zum Beispiel mit der Revision ein, so ist die nächste Instanz das Bundesarbeitsgericht. Der Gerichtshof hat seinen Sitz in Erfurt. In den zehn Senaten sitzen je drei Berufsrichter. Insgesamt arbeiten 34 Richter am höchsten deutschen Arbeitsgericht. In den deutschsprachigen Anrainerländer sind die höchsten Instanzen, der Oberste Gerichtshof in Wien und das Schweizer Bundesarbeitsgericht in Lausanne.

Bei den Verfahren am Bundesarbeitsgerichtshof unterscheidet man zwischen Urteils- und Beschlussverfahren. Je nach Senat werden unterschiedliche Arbeitsrechtsmaterien behandelt. Im Verfahren werden die drei Berufsrichter mit zwei ehrenamtlichen Richter der Arbeitsvertragsparteien ergänzt. Am Bundesarbeitsgericht arbeiten auch wissenschaftliche Berater. Auf europäischer Ebene ist der Europäische Gerichtshof die höchste Instanz. In den letzten Jahren hat das europäische Recht immer mehr Einfluss auf die nationalen Rechtsprechungen geübt. Der Europäische Gerichtshof überprüft die Vereinbarkeit der nationalen Rechtsprechungen mit dem europäischen Arbeitsrecht. Das Thema Arbeit ist ein zentrales Thema bei der europäischen Politik. Das Recht auf Arbeit soll in Zukunft stärker in die europäische Verfassung eingearbeitet werden. Alle nationalen und internationalen Arbeitsgerichte haben heute Informationsangebote im Internet. Man kann sich hier vor allem über die Arbeits- und Verfahrensweisen informieren. Gerichte, wie das Bundesarbeitsgericht ,haben ihre Urteile in den letzten Jahren auch elektronisch abrufbar gemacht. Man kann so, die aktuellen Entscheidungen des Gerichts nachlesen. Urteile und Kommentierungen findet man auch auf fachbezogenen Arbeitsrechtsplattformen oder auf speziellen Seiten der Fachanwälte. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat umfangreiche Informationen zu Rechtsprechungen und den zuständigen Organen auf seiner Homepage. Eine spezielle Suchmaske erleichtert das Recherchieren nach Gerichtsurteilen.