Arbeitsschutz

In Deutschland fallen unter den allgemeinen Arbeitsschutz, die Schutzvorschriften zum Erhalt der Gesundheit der Beschäftigten. Unter sozialen Arbeiterschutz versteht man zum Beispiel Gesetze zu Arbeitszeit. Themen, wie Mutterschutz, fallen unter die personenbezogenen Arbeitsschutzrechte. Zur Überwachung der Arbeitsschutzvorschriften gibt es in Deutschland ein duales System. Die ersten Prüfungsinstanzen sind durch Kompetenzbehörden auf städtischer, regionaler, landes- und bundesweiter Ebene organisiert, so gibt es zum Beispiel die lokalen Ämter für Arbeitsschutz oder die Landesämter für Arbeitsschutz. Auf bundesebene gibt es zum Beispiel die Arbeitsschutzkommision der Ministeriums des Inneren. Des weiteren überprüfen die Unfallversicherungsträger oder die die Unfallkassen der Berufsgenossenschaften, die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften. Das deutsche Arbeitssicherheitsgesetz regelt im besonderem die Pflichten des Arbeitgebers, in Bezug auf die Bereitstellung von Fachkräften im Arbeitsschutz. Zu diesen gehören unter anderem, die Betriebsärzte oder auch Sicherheitsingenieure. Vor allem, auf Grund der europäischen Richtlinien zum Arbeitsschutz, gibt es heute eine Reihe unterschiedlicher Verordnungen in der Rechtsmaterie. Zu diesen Verordnungen gehören zum Beispiel, die deutsche Bildschirmarbeitsplatzverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung oder die Gefahrenstoffverordnung. Arbeitsschutzverordnungen gibt es auch zu Geräten und Produkten. Weitere Verordnungen betreffen zum Beispiel den Strahlenschutz, den Explosionsschutz, den Atomschutz oder den Röntgenschutz.

Es gibt heute keinen Wirtschaftsbereich mehr, der ohne europäische und nationale Schutzverordnungen auskommt. Um den Unternehmen und Mitarbeiter eine angemessenen Spielraum bei den sinnvollen Schutzmaßnahmen einzuräumen, gehen die Schutzverordnungen auch in die Hoheit des Betriebsverfassungsgesetz. Im Mittelpunkt des Arbeitsschutzes steht die Prävention gegen physische, psychische und psychosomatische Erkrankungen. Die Schutzmaßnahmen müssen natürlich dokumentiert werden und können von bestimmten Kompetenzbehörden überprüft werden. Wie in Deutschland auch, sind die europäischen Richtlinien zum Arbeitsschutz in der österreichischen Gesetzgebung umgesetzt. In Österreich heisst es ArbeitnehmerInnenschutz. Zum Arbeitsschutz gehört in Deutschland klassischerweise der Lärmschutz. Der Lärmschutz ist nicht nur beim Arbeitsschutz wichtig, sondern auch beim Umweltschutz. Zum Arbeitsschutz gehören heute aber auch Themen, wie Stress und Mobbing. Auch in diesen Feldern werden immer wieder neue medizinische Aspekte diskutiert. Man kann sich gerade über das Internet sehr gut über die Schutzvorschriften am Arbeitsplatz informieren. Für alle Berufe sind vorgeschriebene Schutzmaßnahmen im Internet kommuniziert. Vor allem auch die Träger der Unfallversicherungen geben aktuelle Informationen zu Verordnungen und Vorschriften beim Arbeitsschutz.