Biometrie

Biometrische Verfahren werden vor allem dort angewandt, wo die Identität einer Person kontrolliert wird. Grundsätzlich beschäftigt sich Biometrie mit der Messung an Lebewesen. Die automatisierte Erkennung von Personen erfolgt über die Gestaltung individueller Verhaltens- oder Körpercharakteristika. Die Messewerte können auch unabhängig vom Alter oder dem Messzeitpunkt erhoben werden. Zu den biometrischen Charakteristika gehören zum Beispiel: der Fingerabdruck, die Iris, die Gesichtsgeometrie, die Stimme, die Handschrift, der Gangstil und selbst der Körpergeruch. Man kann heute auch einen genetischen Fingerabdruck per mobilen DNA-Test durchführen. Die Zuverlässigkeit des Systems spielt die zentrale Rolle. Man unterscheidet hier zum Beispiel nach Falschrückweisungsraten oder Falschakzeptanzraten. Man kann die modernen biometrischen Verfahren für viele Sicherheitsbereiche einsetzen. Man kann die Verfahren zum Beispiel zum physischen Eintritt in schützenswerte Bereiche einsetzen. Spielbanken verwenden teils solche Systeme für Eintrittskontrolle. Man kann zum Beispiel gesperrte Spieler anhand der Gesichtserkennung ausschließen. Heute sind auch Bezahlungen per Fingerabdruck möglich - oder können nicht übertragbare Dauerkarten von zugewiesenen Personen über biometrische Verfahren kontrolliert werden. Zu den kriminaltechnischen Vorgängen gehört das Automatisierte Fingerabdruckidentifizierungssystem (AFIS). Die Daten werden beim BKA und den LKAs gespeichert. Asylbewerber und illegale Einwanderer werden seit dem Jahr 2003 über die europäische Fingerabdruck-Datenbank EURODAC erfasst.

Fingerabdrücke kann man zum Beispiel auch zum Start von PCs verwenden. Seit Ende der 1990er Jahre gibt es kostengünstigere Halbleiter-Fingerprintsensoren. Solche Systeme werden bisher vor allem bei professionellen Anwendungen am PC durchgeführt. In Zukunft können viele Passwörter durch moderne Streifensensoren an den Notebooks und PCs überflüssig werden. Seit dem Jahr 2005 gibt es in Deutschland den biometrischen Reisepass, der ein Höchstmaß an Fälschungssicherheit bietet. Die Reisepässe haben einen integrierten Chip auf Basis der Radio Frequency Identification, einem automatischen Identifikations- und Datenerhebungssystem, mit einer kontaktlosen Datenübertragung auf Basis einer Radiofrequenztechnologie. Es handelt sich hierbei einfach gesagt, um eine Datenübertragung per Funk. Gespeichert wird auf dem Chip das Gesichtsfeld der betroffenen Person. Der Reisepass hat bei Erwachsenen eine Gültigkeit von zehn Jahren. Bei Jugendlichen ist der Chip-Reise-Pass nur fünf Jahre gültig. Grundlage ist der Beschluss der EU im Jahr 2005, europaweit die Pässe einzuführen.