Arbeits- und Zwischenzeugnisse

Arbeitnehmer haben auf Grund von unterschiedlichen Verordnungen und Gesetze im deutschsprachigen Raum, das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Arbeitszeugnisse oder Zwischenzeugnisse müssen den Arbeitsleistungen gerecht werden, dürfen nicht doppelsinnig formuliert werden und sollen dem Arbeitnehmer bei seinem weiteren beruflichen Fortkommen nicht behindern. In Deutschland, Österreich und der Schweiz gibt es unterschiedliche Rechte und Pflichten bei der Zeugnisausstellung. Man kann unterscheiden in einfache und qualifizierte Zeugnisse. Das einfache Zeugnis kann als eine Arbeitsbescheinigung umschrieben werden. In Deutschland hat der Arbeitnehmer ein Recht auf das qualifizierte Zeugnis. In der Schweiz kann der Arbeitnehmer entscheiden welche Form des Zeugnisses er ausstellen möchte. In Österreich erhält der Arbeitnehmer in der Regel ein einfaches Zeugnis. Die Fälligkeit ergibt sich aus der Vertragssituation. Im Normalfall bekommt der Arbeitnehmer in Deutschland das Zeugnis am letzten Arbeitstag. Unter bestimmten Bedingungen kann auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangt werden.

Der Arbeitgeber hat bei den Zeugnissen einen bestimmten Spielraum bei der Bewertung. Man kann dem Arbeitgeber nicht vorschreiben welche Wort er wählt und wie er die Sätze formuliert. Allgemein umschrieben kann der Arbeitgeber nur negative Bewertungen vornehmen, sofern die negativen Arbeitsleistungen kontinuierlich und signifikant waren. Die wohlwollende Formulierung ist bei qualifizierten Zeugnissen in der Schweiz und Deutschland üblich. Grundsätzlich muss das Zeugnis aber Wahrhaft sein. Auch die Vollständigkeit bei der Arbeitsleistung dar nicht fehlen. Die Form von Zeugnissen muss eingehalten werden. Arbeitszeugnisse müssen in schriftlicher Form und mit Unterschrift ausgestellt werden.

Doppeldeutige Formulierungen sind generell verboten. Auch geheime Branchenverschlüsselungen sind unzulässig. Es gibt im Internet eine Reihe von Informationen bezüglich der geheimen Formulierungscods und den verbotenen Doppelformulierungen. Generell eignet sich das Internet zur Recherche bei Fragen zu Abschluss-, Arbeits- und Zwischenzeugnissen. Auch für Arbeitgeber macht es Sinn sich zu informieren und die richtigen Formulierungen einzubringen. Es ist auch selbstverständlich das die Formulierungen für den Leser klar und inhaltlich nachzuvollziehen sind.