Weihnachtsgeld

Weihnachtsgelder gehören zu den Leistungen der Unternehmen, die sehr unterschiedlich gehandhabt werden. Grundsätzlich können Weihnachtsgelder in Form eines 13-ten Monatsgehalts in einem individuellen Arbeitsvertrag festgeschrieben sein. Es gibt viele standardisierte Verträge, die sich mit den Bestimmungen auseinandersetzen. Sind Weihnachtsgeldausschüttungen freiwillig festgeschrieben, so müssen Widerrufsrechte auch vertraglich festgehalten werden. Weihnachtsgelder sind traditionell ausgezahlt worden, um vielen Arbeitnehmern die Möglichkeit zu geben, Geschenke für die Familie zu kaufen. Je nach Branche sind Weihnachtsgelder unterschiedlich üblich. Die Weihnachtsgeldzahlungen können sich aus Tarifverträgen oder spezifischen Betriebsvereinbarungen ergeben. Auch eine einmalige Gewinnzahlung kann vereinbart sein. Bei Betriebsvereinbarungen handelt die Geschäftsleitung zusammen mit dem Betriebsrat die Sonderzahlungen aus. Zu den Industrien, bei den Weihnachtsgratifikationen traditionell üblich sind, gehören zum Beispiel: die Autoindustrie, die Chemische Industrie oder das Bankenwesen. Auch im Groß- und Einzelhandel sind Weihnachtsgelder üblich. Insbesondere durch die Tarifverträge werden Weihnachtsgeldausschüttungen in diesen Brachen geregelt. Weihnachtsgeldregelungen für Beamte sind in Deutschland durch die Bundes- und Ländergesetze geregelt. Näheres regelt hier zum Beispiel das Bundessonderzahlungsgesetz. Es gibt vereinzelt für die Zahlungen auch Begriffe, wie Sonderzahlungen oder Sonderzuwendungen. In Österreich heißt es zum Beispiel Sonderzahlungen und es werden spezifische Steuerregelungen anhängig.

Weihnachtsgeldregelungen können aber auch auf Grund besondere Umstände, zumeist bei wirtschaftlichen Krisen, nachverhandelt werden. Hier kann der Arbeitgeber seine Mitarbeiter schriftlich informieren und eventuelle Sonderregelungen verhandeln. Oft stimmen die Angestellten den Plänen zu, sofern sie in einer betriebswirtschaftlichen Logik liegen. Die Höhe eines Weihnachtsgeldanspruches kann sich aus der bisherigen betrieblichen Übung ableiten, d.h., es ergibt sich aus der Höhe der Sonderzahlung, die bisher geleistet wurden. In bestimmten Fällen liegt es auch im Ermessen des Arbeitgebers, die Höhe der Zahlung festzulegen. Weihnachtsgeldregelungen können auch mit einer Rückzahlungsklausel in den Verträgen festgelegt werden. Es gibt auch bestimmte Fälle, in denen der Anspruch wegfällt, zum Beispiel wenn der Tarifvertrag ausgelaufen ist und ein neuer Tarifvertrag abweichende Regelungen vorsieht. Man kann generell die Sonderzahlungen nach verschiedenen Arten kategorisieren, zum Beispiel können Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld, aus der Arbeitsleistung entstehen oder auch aus Betriebstreue bezahlt werden. Auch in Verbindung der beiden Formen können Sonderzahlungen gewährt werden. Kommt es zu Streitfällen, sollte man einen qualifizierten Rechtsvertreter konsultieren, vor allem deshalb, da das Recht auf Sonderzahlungen sehr unübersichtlich und komplex ist. Im Internet kann man sich sehr gut über die Materie informieren.