BAföG

In Deutschland gibt es das BAfög, als staatlichen Zuschuss zur Bildung, seit den 70er Jahren. Damals waren die Leistungen als Vollzuschuss frei von Rückzahlungen. Heute gibt es in der Regel einen rückzahlungsfreien Zuschuss und eine günstige Darlehnsgewährung. Das BAfög, als Teil der Finanzierung von Ausbildungen und Studien, hat sich über die Jahrzehnte bewährt und ist heute eine Einnahmequelle, die rund 25 Prozent der Studenten für ihr Studium beanspruchen. Seit dem Jahr 2008 stehen weitere Vergünstigungen für Auszubildende und ausländische Mitbürger im Mittelpunkt der Bafög-Förderung. Kernziel ist es, dass jeder Schüler oder Student an Bildungseinrichtungen teilnehmen kann, egal aus welchen wirtschaftlichen Verhältnissen er kommt. Die Fördergelder werden bis heute nach bestimmten Kriterien vergeben, die vor allem familienabhängig sind. BAfög wird heute nicht nur an Studenten bezahlt, sondern auch an Jugendliche und junge Menschen, die eine weiterführende Ausbildung machen wollen. Gesetzliche Grundlage ist §2 BAfög. Solche weiterbildenden Einrichtungen können unter anderem: Gymnasien, Berufs- und Fachschulen, Hochschulen oder Abendschulen sein. Ein Anspruchskriterium ist die Wohnsituation. So haben zum Beispiel Schüler, die noch bei den Eltern wohnen und in der Nähe der Bildungsstädte wohnen, oft keinen Anspruch auf das BAfög. BAfög unterliegt generell vielen Förderungskriterien, die allerdings seit dem Jahr 2008 offiziell erleichtert definiert wurden.

Das Recht auf BAfög haben deutsche Schüler und Studenten bis zu einem bestimmten Alter. Bei ausländischen Mitbürgern gibt es einige Kriterien, die erfüllt werden müssen, zum Beispiel spielt die Bleibeperspektive und der Immegrationshintergrund eine wichtige Rolle. Bei Menschen, die aus der Europäischen Union kommen, spielt das europäische Freizügigkeitsgesetz eine zentrale Rolle. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz kennt eine Reihe von unterschiedlichen Anspruchsszenarien, deshalb sollte man sich an die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung wenden. Zuständig sind zum Beispiel für Fachhochschulen, die Bezirksämter in der die Bildungsstätte angesiedelt ist. Neben der fachlichen Qualifikation, die für die Ausbildungsförderung oder das Studium nachgewiesen werden muss, spielt das Alter eine Rolle. Die Förderung muss vor Vollendung des 30ten Lebensjahres beantragt werden. Wie hoch die Förderung ist und in welcher Form sie stattfindet, ist unterschiedlich. Es richtet vor allem nach der persönlichen Finanzsituation und dem Bedarf. Auch das Einkommen der Eltern wird bewertet. Elternunabhängige Förderungen werden nur in Ausnahmefällen bewertet. Dieses kann zum Beispiel sein, wenn man den Aufenthalt der Eltern nicht kennt. Es gibt unterschiedliche Finanzierungen, diese sind der Vollzuschuss, den Zuschuss oder auch Staats- oder Bankdarlehen. Zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gehören auch die Regelungen zu einem Bildungskredit. beantragt werden. Der Bund gibt hier bestimmte Ausfallbürgschaften, die sich positiv auf die Kreditkonditionen auswirken. Diese Kreditform ist unabhängig vom Einkommen der Eltern oder des Antragstellers. Der Bildungskredit kann monatlich 300 Euro betragen, der bis über eine Laufzeit von 24 Monate gehen kann. Gerade die Regelungen zur Stundung der Zinsen sind für die Kreditnehmer interessant. Wer sich für den Themenkomplex interessiert findet zahlreiche Informationen im Netz, unter anderem auf den Seiten des Bundesministerium für Bildung und Forschung. Hier kann man auch nach den zuständigen Ämtern recherchieren und zahlreiche andere Informationen downloaden.