Körperbehinderungen

Physiologische Behinderungen wirken sich nicht nur auf die allgemeine Leistungsfähigkeit aus, sondern behindern auch bei alltäglichen Handlungen. Behinderungen können sozial Barrieren aufbauen, die sich in allen Lebenslagen als nachteilig auswirken. Vor allem auch im Beruf bedarf es oft der besonderen Fürsorge des Arbeitgebers. Bei schweren Behinderungen gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten mit staatlicher Unterstützung am Alltagsleben individuell teilzunehmen. Vor allem Menschen, die eine amtlich festgestellte Behinderung von 50 Prozent und mehr haben, und einen Schwerbehindertenausweis haben, können zahlreiche Rechte einfordern, die einen Nachteilsausgleich darstellen. Hierzu gehören spezielle Rechte, die im Behindertenausweis über Kennzeichen definiert sind. Die besonderen Rechte sind zum Beispiel in den Sozialgesetzbüchern oder auch im Einkommenssteuergesetz beschrieben. Die Gesetze für den Schwerbehindertenausweis sind im Sozialgesetzbuch IX festgehalten. Besondere Rechte haben die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises auch im Arbeitsrecht. Die besonderen Rechte, für Menschen mit einer Behinderung, können sich auf bestimmte Sonderregelungen beim Urlaubsanspruch beziehen oder auch auf die Besteuerung des Einkommens. Spezielle Regelungen gibt es auch im Kündigungsrecht für Menschen mit einer Behinderung. Gesetzliche Grundlagen, die das besondere Recht im Arbeitsleben näher bestimmen, finden sich im Teil 2 des Sozialgesetzbuches (SGB IX). Kernziel der gesetzlichen Maßgaben ist es, Menschen mit einer Behinderung, in Bezug auf nichtbehinderte Menschen, in der Arbeitswelt gleichzustellen, bestimmte Schutzrichtlinien klar zustellen und die Förderung der behinderten Menschen zu unterstützen. Spezielle Reglungen gibt es vor allem auch beim Kündigungsschutz.

Hier spielen die Integrationsämter auf kommunaler und nationaler Ebene eine besondere Rolle. Die Integrationsämter haben vielfältige Aufgaben, die zur Umsetzung des Behindertenrechts beitragen. Meist bedarf es bei der Kündigung der Zustimmung der Integrationsämter. In der Regel haben Menschen mit einer Behinderung auch ein Anrecht auf mehr Urlaub, der bezahlt werden muss. Oft ist dieser zusätzliche Urlaubsanspruch auf fünf Arbeitstage beschränkt. Die Aufgaben der Integrationsämter werden durch die Länder mitbestimmt. Im Internet findet man zahlreiche Informationen zu dem Themenkomplex, unter anderem auf den Seiten der Integrationsämter oder auch auf den Seiten der gemeinnützigen Behindertenorganisationen. Bei Fragen, rund um das Arbeitsangebot für Menschen mit einer Behinderung, kann man sich natürlich auch bei den Agenturen für Arbeit informieren.