Das Staatsrecht ist eine juristische Disziplin innerhalb des öffentlichen Rechts. Die Rechtwissenschaft setzt sich mit Themen wie der staatlichen Organisation und den rechtlichen Kompetenzen der staatlichen Institutionen auseinander, was mit dem Oberbegriff Organisationsrecht umschrieben wird. Regelungen zum Organisationsrecht betreffen zum Beispiel die Themenfelder der Abgeordnetengesetzte; der Geschäftsführung im Bundestags; die Rechtsverhältnisse in Bezug auf die Bundesregierungsmitglieder und Staatssekretäre sowie den gesetzlichen Regelungen zum Bundesverfassungsgericht. Hier werden die höchstrichterlichen Zuständigkeiten und Verfahrensmethoden geregelt. Entscheidungsbindungen werden im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht, in Bezug auf die staatlichen Organe des Bundes und der Länder sowie den untergeordneten Gerichten geregelt. Das Organisationsrecht befasst sich auch mit den bundesweiten Regelungen zur Wahl. Das Bundeswahlgesetz setzt rechtliche Rahmenbedingungen für die Bundestagswahl. Auch die gesetzlichen Regelungen zu den politischen Parteien (ParteiG) umfasst das Organisationsrecht. Oberstes Gebot ist der Aufbau einer Partei nach demokratischen Grundsätzen. Das Staatsrecht befasst sich natürlich auch mit den Grundrechten. Grundrechte sind dauerhaft angelegt und jederzeit einklagbar und stellen das rechtliche Grundgerüst der deutschen Demokratie dar. In einem allgemeinen Sinn können die Rechte zur Abwehr und Eingriff staatlicher Organe genutzt werden, regeln aber auch die Grundrechte zwischen den Bürgern. Grundrechte können auch über das Völkerrecht definiert werden, zum Beispiel in der Europäischen Menschenrechtskonvension oder der Charta der Grundrechte auf Ebene der Europäischen Union (GRC), die sich mit allgemeinen Bürgerrechten oder wirtschafts-sozialen Rechten beschäftigt.
Hier werden Grundthemen wie die Menschenwürde, die Freiheit oder die Gleichheit in Europa für die Bürger festgehalten. Zu den deutschen Grundrechten gehören auch Katalogpunkte wie: die Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Versammlungsfreiheit, das Postgeheimnis, die Unverletzbarkeit der Wohnung oder die Eigentums- oder Wiederstandrechte. Das Staatskirchenrecht ist ebenfalls Teil des öffentlichen Rechts. Hier werden rechtliche Regelungen zu allen religiösen und weltanschaulichen Glaubensgemeinschaften definiert. Diese Regelungen setzten sich nicht nur mit den großen christlichen Kirchen auseinander. Im Mittelpunkt stehen angewandte Themen wie die Trennung von Staat und Kirche und die generellen rechtlichen Grundlagen zur Religionsfreiheit. Es gibt auch Einblick in die Selbstbestimmungsrechte der Kirchen. Das Staatskirchenrecht gilt auch in Bezug auf den Religionsunterricht, der in Deutschland als ordentliches Lehrfach in Schulen anerkannt ist. Öffentliches Recht, beziehungsweise Staatsrecht, kann man zum Beispiel an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Freiburg, Köln, Marburg, Potsdam oder Bamberg studieren. Angeboten werden zum Beispiel Studiengänge mit öffentlichem Recht im Grundstudium und ein Hauptstudium mit Fächern wie Staatsrecht und Verwaltungsrecht. Auch flankierende Bachelor- und Masterstudiengänge werden von den Universitäten durchgeführt.