Zivilrecht

Die Rechtsbeziehungen von Rechtssubjekten, die nach der Gleichordnung und Gleichberichtigung grundsätzlich strukturiert sind, fallen unter das Zivilrecht. Das Zivilrecht wird auch oft Privatrecht genannt und hat seine Rechtstradition aus den ersten festgesetzten rechtlichen Regelungen des Römischen Reichs, dass durch die Zwölftafelgesetze gleiche Rechte für römische Bürger definierte, die allerdings nur für freie römische Bürger galten und als “Ius civile” überliefert sind. Grundsätzlich umfasst das Zivilrecht Regelungen zu Personen, Sachen und den Schuldverhältnissen. Es herrscht hier eine private Autonomie, die sich dadurch ausdrückt, dass Rechtsverhältnisse von der Willens- und Handlungsfreiheit des Einzelnen bestimmt sind. Der Einfluss des Staates ist hier generell nicht oder wenig ausgeprägt. Man hat auch andere Ordnungsverhältnisse wie im öffentlichen Recht. In bestimmten Fällen können aber auch staatliche Regelungen zutreffen, zum Beispiel wenn bestimmte Rechte durch einen Schwächeren nicht ohne staatliche Rechtsunterstützung wahrzunehmen sind. Das Privatrecht umfasst strukturell die Bereiche des Allgemeinen Privatrechts und des Sonderprivatrechts und untergliedert sich dann zum Beispiel in das bürgerliche Recht oder den Sonderprivatrechtsdisziplinen des Handels-und Gesellschaftsrechts oder des Arbeitsrechts. Auch Bereiche wie das Wertpapierrecht fallen unter das Sonderprivatrecht. Große Teilgebiete des Zivilrechts sind zum Beispiel das Familienrecht, das rechtliche Aspekte von Ehen und Verwandtschaften regelt oder das Erbrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch Rechtsnormen erfasst.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) findet man auch viele rechtliche Regelungen zu verschiedenen Schuldverhältnissen wie Miet- oder Kaufverträgen. Zum Zivilrecht gehört zum Beispiel auch das Wohneigentumsgesetz. Dingliche Rechte, wie Eigentum und Besitz, fallen unter das Rechtsgebiet des Sachenrechts. Das Stiftungsrecht wird auch über die Gesetze des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt. Haben die privatrechtlichen Sachverhalte einen internationalen Charakter, so fällt dies unter das Internationale Privatrecht. Es geht hier vor allem um die Bewertung der Rechtsordnungen, die für Sachverhaltsregelungen zuständig sind. Hier kommt zum Beispiel auch das europäische Gemeinschaftsrecht zum tragen. Universitäten mit ihren rechtswissenschaftlichen Fakultäten bieten in Deutschland Haupt- und Profilstudiengänge im Zivilrecht an. Juristische Studiengänge gibt es unter anderem auch für das Europäische Privatrecht oder speziellen europäischen Zivilrechtssystemen, wie dem französischen oder englischen Rechtssystem. So kann man zum Beispiel europäisches oder französisches Zivilrecht in Münster bzw. an der Uni Saarland studieren.