Verkehrsrecht

Grundsätzlich beschäftigt sich das Verkehrsrecht mit allen Gesetzen, Verordnungen und Sachverhalten bei Ortsveränderungen von Gütern und Personen. Hier spielen viele komplexe Rechtsmaterien mit ein, zum Beispiel das öffentliche Recht mit dem Verkehrsverwaltungsrecht, dass sich zum Beispiel mit Themenfelder im Straßenverkehrsrecht, wie dem Fahrerlaubnisrecht oder den Maßnahmen zur Beseitigung der Eignungsmängel, auseinandersetzt. Privatrechtliche Rechtskomplexe befassen sich zum Beispiel mit dem Verkehrshaftungsrecht oder den Frachtverträgen bei Speditionen. Das Straßenverkehrsrecht widmet sich auch den gesetzlichen Regelungen zum Verkehrsstrafrecht oder den rechtlichen Aspekten der Ordnungswidrigkeiten. Öffentlich bekannt sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Straßenverkehrsordnung oder der Straßenverkehrszulassungsordnung. Die rechtlichen Regelungen sind bundesweit gestaltet. Neben den rechtlichen Regelungen im Straßenverkehr gibt es auch Gesetze und Verordnungen zum Schienenverkehr, dem Luftverkehr, der Binnenschifffahrt oder der See. In Deutschland gibt es eine Reihe von Gesetzen, die den Verkehr auf der Schiene regeln, zu diesen gehört unter anderem das Allgemeine Eisenbahngesetz. Dieses gilt aber nicht für Straßenbahnen oder auch für Bergbahnen. Hier gibt es wiederrum eigenständige Rechtsbereiche. Gesetze im Schienenverkehr setzen sich natürlich auch mit den Themen Sicherheit und Ordnung auseinander, zum Beispiel in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung, die unter anderem die Baurichtlinien im Eisenbahnoberbau definieren. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Gesetzen, die die Betriebsführung angehen. Die rechtlichen Regelungen zum Schienenverkehr sind auch von den europäischen Richtlinien beeinflusst. Die Kontrollfunktionen können dem Bund oder den Ländern, zum Beispiel im Nahverkehr, zugeordnet werden.

In der Binnenschifffahrt gibt es drei Schifffahrtspolizeiverordnungen, die den Rhein, die Mosel und die Donau betreffen und die Binnenschifffahrtsstraßenverordnung. Das Binnenschifffahrtsgesetz kennt in Deutschland gesetzliche Regelungen unter anderem zu den Schiffseignern, dem Schiffer, der Schiffsmannschaft, dem Frachtgeschäft oder der Haverei. Auch gibt es zum Beispiel Regelungen zu Zusammenstößen und der Bergung. Alte interkulturelle Gesetze finden sich im Seerecht, das die freien Meere und die nationalen Hoheitsgewässer betrifft. Es gibt hier bestimmte seerechtliche Zonen, die von den inneren Gewässern, über die 200-Seemeilen-Wirtschaftszone, bis zum freien Meer reichen. Die internationalen Hoheitsgebiete liegen heute innerhalb der 12-Seemeilenzone, allerdings gibt es auch Länder, die einen größeren Hoheitsbereich beanspruchen. Dem maßgebenden internationalen Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (engl. UNCLOS), gehört auch Deutschland an. Das private Seerecht besteht unter anderem aus dem Seehandelsrecht. Auch das öffentliche Recht spielt hier eine Rolle, zum Beispiel dem Seeaufgabengesetz, das auch die deutsche Seehandelsflotte unterstützen soll.

Internationale Regelugen findet man vor allen im nationalen Luftfahrtrecht. Das Luftverkehrsgesetz bildet die nationale Luftfahrt im Lufthoheitsgebiet Deutschland ab. Gesetzliche Themenfelder betreffen zum Beispiel: die Luftfahrzeuge, die Flughäfen, die Flugsicherheit oder den Flugwetterdienst. Hier findet man auch gesetzliche Regelungen zur Haftung von Personen oder dem Gebäck, die mit - oder nicht mit - Luftfahrzeugen befördert werden oder Vorschriften zu Straf- und Busgeldern. Weitere Rechtvorschriften im Luftverkehr betreffen völkerrechtliche Abkommen wie zum Beispiel das Chicagoer Abkommen, das seit 1947 die zivilen Luftfahrtsrechte von 190 Staaten regelt. Es gibt darüber hinaus auch internationale Abkommen, die sich zum Beispiel mit strafrechtlichen Handlungen an Bord oder der Flugzeuginbesitznahme befassen. Deutsche Gesetzgebungen im Luftverkehr beziehen unter anderem auch auf die Personalausbildung der Flugsicherung, Untersuchungsgesetze bei Flugunfällen. Landeplatz-Lärmvorschriften und viele Verordnungen zu den Fluggeräten. Rechtswissenschaften, mit den Schwerpunkten im Verkehrsrecht, kann man zum Beispiel an den Universitäten in Mannheim oder Köln studieren.