Integration

In Deutschland leben rund 8,5 Millionen behinderte Menschen, von den rund 6.7 Millionen als Schwerbehinderte offiziell anerkannt sind. Rund 48 Prozent der Menschen mit einer Schwerbehinderung sind unter 65 Jahre. Rund vier Prozent sind Menschen unter 25 Jahre. Vor allem auf Grund von Krankheiten sind Menschen aller Altersklassen von körperlichen und geistigen Behinderungen betroffen. In Bezug auf das Einkommen sind vor allem die behinderten Männer betroffen, die deutliche Netto-Einkommensrückstände gegenüber nichtbehinderten Männer gleichen Alters haben. Besonders hoch ist die Quote, bei den Frauen mit einer Behinderung, bezüglich des Nettoeinkommens. Viele der Arbeitnehmerinnen, die eine Behinderung haben, verdienen oft nicht mehr als 700 Euro Netto im Monat. Schaut man sich die Zahlen genau an, so kann man feststellen, dass auch Menschen mit einer Behinderung immer mehr im Arbeitsmark vertreten sind, aber immer noch im Schnitt weniger verdienen. Für viele Menschen ist aber nicht nur der geldwerte Faktor wichtig, sondern vor allem die Teilnahme am öffentlichen Leben. Die Arbeit ist sowohl für behinderte Menschen als auch für nichtbehinderte Menschen wichtig. In Deutschland regelt das Sozialgesetzbuch IX, die näheren Bestimmungen zu einer Behinderung. Den Behinderten stehen je nach Behinderungsart- und grad bestimmte Rechte im Wirtschaftsleben zu. Gerade Menschen mit schweren geistigen oder körperlichen Behinderungen kommen oft von der Schule direkt ins Arbeitsleben, ohne wie bei nichtbehinderten Menschen zumeist üblich, eine Ausbildung gemacht zu haben. Der Staat hat eine überragende soziale Pflicht, den Menschen mit einer Behinderung auch in beruflichen Förderung zu helfen. Dies geschieht vorwiegend durch den zweiten Arbeitsmarkt (s. Behindertenwerkstatt), der durch öffentliche Gelder finanziert wird. Der erste “normale” Arbeitsmarkt steht aber den Behinderten ebenfalls zur Verfügung. Hier spielen die Unternehmen eine besondere Rolle, die Menschen mit einer Behinderung in das Unternehmen integrieren müssen - oder wollen.

Die verantwortlichen Bundesregierungen und Kompetenzministerien haben in den letzten Jahren viele Aktivitäten unternommen, um die Arbeitslosenquote bei Menschen mit einer Behinderung zu senken. Diese Maßnahmen brachten durchaus einen positiven Effekt, vor allem auch in den neuen Bundesländern. Vor allem setzen die politischen Entscheider auf eine zunehmende Bereitschaft der Unternehmen, vor allem Jugendliche mit einer Behinderung, einen Ausbildungsplatz zu bieten. Im den letzten Jahren war die Zahl der Auszubildenden, die schwerbehindert sind, im Vergleich zum Gesamtangebot an deutschen Ausbildungsplätzen, vernachlässigbar. Vor allem auch die Kontrolle, zur Prüfung der unternehmerischen Beschäftigungspflicht durch die Integrationsbehörden, soll durch den Abbau der Bürokratie in den Amtsstuben effizienter werden. Betriebliche Integrationsvereinbarungen werden immer wieder als nützliches Instrument genannt. Im Mittelpunkt der Vereinbarungen steht der Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber und der Schwerbehindertenvertretung. Bei der Förderung der Menschen mit einer Behinderung im Arbeitsleben, sollen vor allem auch die Agenturen für Arbeit verstärkt Angebote und Anreize bieten und öffentliche Mittel zu Ausbildungs- und Berufsförderung zur Verfügung stellen. Wer sich für Integration und Förderung von behinderten Menschen interessiert, findet vor allem im Internet zahlreiche Informationen. Es gibt auch viele Selbsthilfegruppen, die nützliche Tipps geben können.