TÜV

Der Technische Überwachungs-Verein (TÜV) nimmt seit den 1950er Jahren hoheitliche Aufgaben bei der Fahrzeugsicherheitsüberwachung oder dem Fahrerlaubniswesen wahr. Die private Gesellschaft ist in große Holdings untergliedert, dem TÜV Nord, dem TÜV Süd und dem TÜV Rheinland. Hinzu kommen die unabhängigen Organisationen TÜV Saarland und TÜV Thüringen. Der TÜV ist seit vielen Jahren eine bekannte Prüfungsgesellschaft, die vor allem durch die Hauptuntersuchungen bei Fahrzeugen bekannt wurde. Die Sachkunde und die Neutralität des Vereins haben den TÜV weltweit bekannt gemacht. Innerhalb des TÜVs gab es in der Vergangenheit zahlreiche Fusionen, um die Leistungsfähigkeit zu erhöhen und den Dienstleistungsbereich auf andere Branchen und Länder auszubauen. Der TÜV Süd bietet heute zahlreiche Leistungen für Privatkunden und Geschäftskunden an. Für Geschäftskunden werden zum Beispiel Dienstleistungen in Brachen wie der Bahn-, Luft- und Raumfahrt; der Energie- und Versorgungoder den Immobilien angeboten. Lösungen für Privatkunden umfassen unter anderem die Bereiche: Auto und Fahrzeuge; Führerschein und Prüfungen, oder auch Lösungen für Immobilien sowie der Gesundheit und dem Arbeitsplatz. Bekannt ist der TÜV in Deutschland vor allem als amtliche Prüfungsorganisation bei Fahrzeugen. Die Durchführung der Hauptuntersuchung ist in der StVZO näher umschrieben. Die Intervalle werden in der Anlage VIIIa zu §29 StVZO näher definiert. Es gibt unterschiedliche Intervalle, zum Beispiel für Neuwagen, PKWs ab der zweiten HU, Taxis und Mietwagen; Motorräder und Leichtkrafträder, oder LKWs.

PKWs werden als Neuwagen nach 36 Monate erstmals überprüft. Ab der zweiten Hauptuntersuchung kommen PKWs alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung. Motorräder und Leichtkrafträder müssen alle 24 Monate zur Hauptuntersuchung. Spezielle Untersuchungsintervalle gibt es auch für Anhänger. LKWs müssen bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht alle 24 Monate zur HU. LKWs über 3,5 Tonnen alle 12 Monate. Omnibusse, mit mehr als acht Fahrgastplätzen, müssen alle 12 Monate zur Hauptuntersuchung. Die TÜV-Prüfung wird mit einer amtlichen Prüfplakette am Fahrzeug dokumentiert. Es gibt zu den Fahrzeugprüfungen auch europaweite Richtlinien, die sich auch im dem Prüfumgang (96/96/EC) auseinandersetzen. In Österreich wird die Prüfplakette nicht wie in Deutschland am Nummernschild angebracht, sondern an der Windschutzscheibe. Jede TÜV-Prüfung geht mit einer Mängelliste einher, die von keinen erkannten Mängeln bis zur Verkehrsunsicherheit reicht. Um die TÜV-Plakette zu erhalten, darf auch die Abgasuntersuchung (AU) nicht älter als einen Monat sein. Spezielle Untersuchungskriterien gelten für die Oldtimer. Wer sich vor der TÜV-Untersuchung ängstigt, sollte im Vorfeld das Auto in der Werkstatt untersuchen lassen. Dies spart vor allem auch die TÜV-Gebühren zur Nachuntersuchung.