Motorflugzeuge

Bei der Nutzung von Motorflugzeugen muss man nach dem Typ und der Nutzungsfunktion der Fluggeräte unterscheiden. Hierzu werden Motorflugzeuge gezählt wie: kleinere Reiseflugzeuge, Motorsportflugzeuge, Kunstflugzeuge oder auch Ultraleichtflugzeuge und Motorsegler. Fluglizenzen werden zum Beispiel nach der Anzahl der Triebwerke vergeben, die eine spezielle Ausbildung in Vereinen oder Flugschulen verlangt. Nationale Lizenzen werden im Rahmen der europäischen Harmonisierung nach EU-Normen angeglichen. Bis 2012 sollen die europäische Pilotenlizenzen, die nationalen Lizenzen ersetzen, so die Vorstellungen der Kompetenzträger in der EU. Die höchste zivile Behörde ist in Deutschland das Bundesluftfahrtsamt, das zum Beispiel für die Zulassung der Luftfahrzeuge oder der Ausbildung und Lizenzierung der Piloten zuständig ist. Das LBA hat seinen Sitz in Braunschweig. Der gemeinnützige Deutsche Aero Club ist ein Dachverband für den Luftsport, der in Landesverbände untergliedert ist und auch eine Sektion Motorflug unterhält. Hier findet man zum Beispiel eine Liste der Vereine in Deutschland, die sich dem Motorflug verschrieben haben. Informationen bekommt man auch zum Wettbewerbssport. Der Flugsport kennt in Deutschland Wettbewerbsdisziplinen wie dem Navigationsflug oder den Präzisionsflug. Internationale und nationale Wettbewerbe werden ebenso durchgeführt wie Landeswettbewerbe oder variable Motorsportwettbewerbe, die über die Vereine organisiert werden. Die Vereine bilden die Grundlage für die private Fliegerei, die so auch Menschen zugänglich ist, die sich nicht ein eigenes Flugzeug leisten können.

Einen eigenständigen sportlichen Flugbereich stellt der Kunstflug dar, der in Deutschland durch spezielle Kunstflugberechtigungen geregelt ist. Der Motorkunstflug fasziniert viele Menschen bei Wettwerben und auf Flugzeugshows. Im Kunstflug werden verschiedene Figuren geflogen, wie zum Beispiel dem Looping, das Trudeln, die Rollenkreise oder der Rückenflug. Vor allem in Ländern wie Russland hat der Kunstflug eine lange Wettbewerbstradition. Neben dem zivilen Kunstflug gibt es auch den militärischen Kunstflug, der von nationalen Kunstflugstaffeln durchgeführt wird. Das Formationsfliegen ist hier die hohe Schule der militärischen Kunstfliegerei. Man kann die kleineren zivilen Flugzeuge nach den Fahrwerken optisch unterschieden. Reiseflugzeuge haben meist eingefahrene Fahrwerke. Sport- und Kunstflugzeuge haben feste Fahrwerke. Medial bekannt sind im Sportbereich Serien, wie die Red-Bull-Air-Race-Series, die durch Manöverfliegen durch die Air-Gates, die Massen fasziniert. Seit dem Jahr 2003 messen sich die besten Piloten in den Parcours rund um die Welt. Die Maschinen werden hier bis zu vierhundert Kilometer schnell und erzeugen immens hohe G-Kräfte. Ein eigener Motorflugbereich stellen die Ultraleichtflieger dar. Hier gibt es unterschiedliche Luftfahrtregelungen in den EU-Ländern. In Deutschland sind Ultraleichtflieger klassifiziert als motorisierte Luftsportgeräte. Es gibt hier Regelungen zu den Abflugmassen, die zum Beispiel bei Einsitzer nicht dreihundert Kilogramm überschreiten dürfen.

In Deutschland benötigt man eine spezielle Sportpilotenlizenz zum Fliegen mit den Ultraleichtflugzeugen. Man unterscheidet hier verschiedene Lizenzen, zum Beispiel für gewichtskraftgesteuerte oder aerodynamisch-gesteuerte Fluggeräte. Zusätzlich bedarf es noch an Genehmigungen, zum Beispiel bei Langstreckenflügen oder Passagierflügen. Einschränkungen im Flugbetrieb gibt es zum Beispiel für den Nacht- und Instrumentenflug. Ultraleichtflugzeuge, als aerodynamisch-gesteuerte Modelle, können eine Reisegeschwindigkeit von rund 250 Stundenkilometer erreichen. Ultraleichtflugzeuge, die gewichtskraftgesteuert sind, sind den Hängegleitern mit Motoranlage und Cockpit ähnlich. Diese Ultraleichtmodelle haben meist eine durchschnittliche Reisegeschwindigkeit von 50 Kilometern. Die Fédération Aéronautique Internationale (FAI), mit Sitz in Lausanne, definiert hier zum Beispiel die unterschiedlichen Typen. Da die rechtlichen Aspekte bei Ultraleichtflugzeugen europaweit sehr unterschiedlich sind, können die Flugzeuge nur auf nationalen Hoheitsgebieten betrieben werden. Technische Anforderungen müssen die Ultraleichtflieger in Bezug auf die Sicherheit und auch die Lärmentwicklung erfüllen. In den nächsten Jahren wird erwartet, dass einheitliche Richtlinien für die Zulassung und den Betrieb der Ultraleichtflugzeuge umgesetzt werden.